Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind, erfolgen alle Angebote und Auftragslieferungen oder sonstige Geschäftsabschlüsse unter der Voraussetzung der Anerkennung und Berücksichtigung nachfolgender Bedingungen:
1. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge und mündli- che Vereinbarungen haben nur Gültigkeit wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Einkaufs- und Geschäfts- bedingungen unserer Kunden werden nur anerkannt, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Prospekte, Zeichnun- gen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßge- bend. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Auftragsbestäti- gungen und Rechnungen behält sich die Firma SAMCO das Recht vor, Richtigstellung und eventuelle Nachbelastung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
2. Preise
Es werden jeweils die am Tage des Auftragseingangs gültigen Preise berechnet. Diese schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Sie verstehen sich, soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart ist, ab Lager Tönisvorst.
3. Versand
Die Gefahr des Unterganges, der Verschlechterung und der Versendung geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verläßt. Dies gilt auch bei Frei-Haus-Lieferung. Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Wege vom Werk zum Empfangsort wird kein Ersatz geliefert. Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird derselbe nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste und schnell- ste Versandart, bewirkt.
4. Lieferung
Lieferfristen verlängern sich auch bei Lieferverzug im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse. Ange- gebe ne Liefertermine sind deshalb für uns freibleibend, Teillieferungen sind vorbehalten. Die Einhaltung genauer Stückmengen ist nicht möglich, und es dürfen Mehr- oder Minderlieferungen nicht beanstandet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht andere Absprachen getroffen worden sind, gilt folgende Bedingung: Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt netto zu leisten. Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt entstande- ne Kosten und Verzugszinsen (vom Fälligkeitstage bis zum Tag des Zahlungseingangs) von mindestens 4% über den jeweili- gen Bundesbank diskontsatz zu verlangen. Frachtabzüge, soweit sie nicht von vornherein besonders vereinbart worden sind, werden von uns nachträglich nicht anerkannt. Die Annahme eines Wechsels bleibt in jedem Einzelfall vorbe- halten, wobei die entstehenden Diskontspesen und Provisio- nen zu Lasten des Warenempfängers gehen. Vor Bezahlung fälliger Rechnungen sind wir zu keinen weiteren Lieferungen verpflichtet. Vorgebrachte Reklamationen berechtigen den Käufer in keinem Falle, die Zahlung zu verzögern oder eigenmächtig Kürzungen am Rechnungsbetrag vorzunehmen.
6. Mängelrüge
Offene Mängel müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Für sogenannte versteckte Mängel gilt die unverzügliche Anzeige sofort bei Bekanntwerden, spätestem jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Empfang der Ware. Dieser Bestimmung nicht entsprechende Reklamationen können zurückgewiesen werden. Bei begründeten Reklamationen behalten wir uns vor, für nachweislich fehlende Stücke kostenlos Ersatz zu leisten oder Gutschrift zu erteilen. Schadensersatzansprüche für Arbeitslöhne, Verzugsstrafen oder dergl. werden jedoch grund- sätzlich abgelehnt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen ausnahmslos unter Eigentumsvorbe- halt, sofern es sich nicht um eine Nachnahmesendung handelt. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollen Befriedigung unse- rer Ansprüche. Der Käufer hat etwaige Pfändungen durch andere Gläubiger unverzüglich uns anzuzeigen. Es ist dem Käufer außerdem ausdrücklich verboten, unser Sicherungs- eigentum anderweitig zu verpfänden oder an Dritte durch Sicherungsübereignung zu veräußern Der Käufer ist aber ermächtigt, trotz des Eigentumsvorbehalts die erhaltene Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern Wird die Ware vor der Bezahlung weiterveräußert oder verarbeitet geht der dafür erzielte Erlös bzw. die durch den Verkauf entstande- ne Forderung an Dritte auf uns über.
8. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Krefeld.
9. Zahlungs- und Erfüllungsort
47918 Tönisvorst
10. Schlußbestimmungen
Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht. Alle Zusagen und Verabredungen, auch mündliche und fern- mündliche die mit einer der oben genannten Bedingungen im Widerspruch stehen oder über diese hinausgehen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausschließlichen schriftlichen Bestätigung unsererseits.
11. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
EU-STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG/UNIVERSALSCHLICHTUNGSSTELLE
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.